Wie funktioniert die Standortsuche?
Nach dem Abschluss der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfälle und der Novellierung des Standortauswahlgesetzes begann 2017 das Standortauswahlverfahren. Das Standortauswahlverfahren umfasst drei Phasen: Phase 1 – Ermittlung von Teilgebieten und Standortregionen, Phase 2 – übertägige Erkundung, Phase 3 – untertägige Erkundung. Die Untersuchungen werden von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) durchgeführt, die Prüfung der Unterlagen und die Organisation der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE). Am Ende jeder Phase beschließt der Deutsche Bundestag über die vorgelegten Empfehlungen.
In einem ersten Schritt wurden alle deutschen Bundesländer und alle Regionen in die Suche einbezogen. Die Gebiete wurden zunächst auf Basis von vorhandenen geologischen Daten auf ihre Eignung untersucht. Allerdings wurden keine fehlenden Daten ergänzt. Anhand von Ausschlusskriterien wie Erdbebengefahr, Vulkanismus oder Schädigungen des Untergrundes durch Bergbau ermittelte die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) welche Teilgebiete aus der weiteren Betrachtung herausfallen.
Im nächsten Schritt sollen die Regionen ermittelt werden, die alle fünf Mindestanforderungen erfüllen: Gebirgsdurchlässigkeit (kleiner als 10−10 m/s), Mächtigkeit des einschlusswirksamen Gebirgsbereiches (mindestens 100 m), minimale Teufe des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs (mindestens 300 m unter der Erdoberfläche), ausreichende Fläche des Endlagerbereiches, Integrität des einschlusswirksamen Gebirgsbereiches.
Am 28.09.2020 hat die BGE einen Zwischenbericht Teilgebiete veröffentlicht. Darin wurden noch 54 Prozent der Landesfläche mit 90 Teilgebieten als potenziell endlagertauglich bewertet. Vom 17.10.2020 bis 7. August 2021 fanden vier Termine der Fachkonferenz Teilgebiete statt, auf der die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Zwischenbericht Teilgebiete erörterte.
Der nächste Schritt der BGE ist die Ermittlung von wenigen Standortregionen. Dazu sollen für alle 90 Teilgebiete repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen (rsVU) durchgeführt werden. Beginnend im Herbst 2024 veröffentlicht die BGE einmal jährlich Arbeitsstände. Nach aktuellem Arbeitsstand (November 2024) sind laut BGE noch 44 Prozent der Fläche Deutschlands und alle Bundesländer außer Saarland im Rennen.
Bis 2027 will die BGE fünf bis zehn Regionen in Deutschland vorschlagen, die im Vergleich zu allen anderen Regionen in Deutschland am besten abgeschnitten haben. Diesen Vorschlag muss das Bundesamt für die nukleare Sicherheit prüfen und dem Bundestag zur Beschlussfassung vorlegen. An diesen Standorten soll dann in Phase 2 durch übertägige Erkundungen weiter geprüft werden, welcher Standort die beste Sicherheit bietet.
Laut Gesetz sollte die Standortbenennung im Jahr 2031 erfolgen. Daran sollte sich der Bau des Endlagers bis ca. 2050 anschließen. Am 28.10.2022 legte die BGE allerdings einen neuen Zeitplan vor. Darin wird nunmehr eine Zeitspanne vom Jahr 2046 bis zum Jahr 2068 für das gesamte Verfahren bis zur Standortbenennung benannt, je nachdem, wie viele Standorte untertägig erkundet werden sollen.
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