Die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) hat Anfang der 1980er Jahre Sicherheitskriterien für die Lagerung aller Arten radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk erarbeitet. Am 24. März 1983 beschloss der Fachausschuss Brennstoffkreislauf des Länderausschusses für Atomkernenergie diese „Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk“.
Die Sicherheitsphilosophie gründete sich vor allem auf ein Mehrbarrierenkonzept. Dieses umfasst die Abfallform, die Verpackung, den Versatz, die Endlagerformation und das Deckgebirge/Nebengestein. Einem ausreichend mächtigen, sorptionsfähigen und intakten Deckgebirge, geringen tektonischen Aktivitäten sowie möglichst geringen Wasserwegsamkeiten zwischen dem Endlagerbergwerk und der Biosphäre wurden zentrale Schutzfunktionen beigemessen. Durch einzelne oder die Summe dieser Barrieren müsse sichergestellt werden, dass nach menschlichem Ermessen keine unzulässige Freisetzung von radioaktiven Stoffen in die Biosphäre erfolgt.
27 Jahre später veröffentlichte das Bundesumweltministerium neue Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder Abfälle, die mit der Verordnung über Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle (Endlagersicherheitsanforderungsverordnung – EndlSiAnfV) vom 6. Oktober 2020 zur Rechtsnorm wurde.
- Künftig soll ein „einschlusswirksamer Gebirgsbereich“ die Sicherheit gewährleisten, die Forderung nach einem intakten Deckgebirge als zweite geologische Sicherheitsbarriere wurde fallen gelassen.
- Entwicklungen in einem tiefengeologischen Lager werden in Wahrscheinlichkeitsklassen eingeteilt. Mit dieser Einordnung sind unterschiedliche Sicherheitsanforderungen verbunden. Bei wahrscheinlichen Entwicklungen darf die zusätzliche Individualdosis 10 Mikrosievert/Jahr nicht überschreiten, bei weniger wahrscheinlichen Ereignissen sind es 100 Mikrosievert/Jahr.
- Das Lager soll für 1 Million Jahre sicher sein. An Stelle eines rechnerischen Nachweises dieser geforderten Langzeitsicherheit tritt der „Safety Case“, eine Zusammenstellung von Argumenten innerhalb eines bestimmten Entwicklungsstadiums des Endlagers, welche die Langzeitsicherheit des Endlagers belegen, bzw. eine Darstellung der Handhabung von Unsicherheiten.
Die Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle wurden seit 1983 nicht aktualisiert.
