Was passiert, wenn es Probleme im Endlager gibt?
Über viele Jahrzehnte war es deutsche Endlagerpolitik, radioaktive Abfälle für immer, ohne Möglichkeit zur Rückholung, in tiefen geologischen Formationen zu lagern. Während international bereits über die Rückholbarkeit radioaktiver Abfälle diskutiert wurde, lehnte der AkEnd in seinem Abschlussbericht 2002 eine Rückholbarkeit weiterhin ab. Das Standortauswahlgesetz vom 23.07.2013 verwies die Debatte um die Rückholbarkeit radioaktiver Abfälle explizit an die Kommission Lagerung hoch radioaktive Abfälle. Nach Abschluss der Kommission wurde das Standortauswahlgesetz novelliert und folgender Absatz aufgenommen: „Die Möglichkeit einer Rückholbarkeit für die Dauer der Betriebsphase des Endlagers und die Möglichkeit einer Bergung für 500 Jahre nach dem geplanten Verschluss des Endlagers sind vorzusehen.“ (StandAG §1, Abs 4)
