AKW Gundremmingen

Zur Geschichte des Atomkraftwerks (AKW) Gundremmingen und den gesellschaftlichen Auseinandersetzungen liegt eine Chronik des „Forums Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V.“ vor.

Chronik AKW Gundremmingen

1962 -1977: AKW Gundremmingen Block A

Am 13. Juli 1962 stellte die Kernkraftwerk RWE-Bayernwerk GmbH den Antrag auf Bau eines Atomkraftwerks in Gundremmingen. Vorausgegangen war ein mehrjähriges Tauziehen zwischen RWE und der Bundesregierung über die Finanzierung dieses Reaktorbaus, was letztlich mit einer Deckelung des Eigenanteils der RWE auf 100 Mio. DM endete. Der Rest von weit mehr als 100 Mio. DM wurde aus Steuermitteln finanziert.

Am 1. Dezember 1966 wurde der Reaktor zum ersten Mal mit dem Netz synchronisiert, am 12. April 1967 nahm er seinen kommerziellen Leistungsbetrieb auf. Nennenswerte Proteste dagegen hatte es nicht gegeben.

Störfall 19. November 1975

Am 19. November 1975 kam es im Reaktor zu einem Störfall, bei dem zwei Menschen ihr Leben verloren. Während einer Reparatur an der unter Druck stehenden Armatur im Primärwasserreinigungskreislauf wurde ein Schlossermeister sofort getötet, ein weiterer erlag seinen Verletzungen. Ein dritter Arbeiter wurde an der Hand verletzt. Bei der Obduktion wurden Organteile entfernt, zuerst bei der Gesellschaft für Strahlenforschung in Neuherberg „vertraulich“ gelagert und später im Kernforschungszentrum Karlsruhe verbrannt. Die Asche wurde im Salzbergwerk ASSE II eingelagert.

Die tatsächlichen Ausmaße des Unfalls wurden nur durch unabhängige Recherchen bekannt. Mitglieder des vom Bremer Physikprofessor Jens Scheer gegründeten Projektes SAIU (Schadstoffbelastung am Arbeitsplatz in der Industrieregion Unterweser) starteten eine unabhängige Untersuchung des Vorfalls. Ihr Resultat: Ungenügender Arbeitsschutz, jedoch keine signifikante Erhöhung der Radioaktivität außerhalb des Kraftwerks und skandalöse Verharmlosung und Täuschung der Öffentlichkeit. Nach Einschätzung der SAIU hätte sich der Unfall zu einem GAU (Größter anzunehmender Unfall) entwickeln können.

In den folgenden Gerichtsprozessen wurde nicht geklärt, wer für den Unfall verantwortlich gewesen war und die Führungskräfte aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Unfall 1975

Störfall 13. Januar 1977 – Abschaltung

Bereits ein gutes Jahr später, am 13. Januar 1977 wurde das Kraftwerk endgültig abgeschaltet. Nach dem Bruch einer Hochspannungsleitung wurden die Steuerstäbe eingefahren und das Reaktorgebäude mit Kühlwasser vollgepumpt. Doch die Pumpen schalteten nicht wie geplant ab, der Druck im Reaktor stieg, Sicherheitsventile öffneten sich, und radioaktiver Dampf trat aus. Dieser Dampf kondensierte, und das Wasser überflutete das Reaktorgebäude. Die Kraftwerksleitung verheimlichte den Vorfall zuerst und erklärte öffentlich, dass alle Sicherheitsmaßnahmen funktioniert hätten. Wie erst später bekannt wurde, war vier Tage nach dem Störfall eine Luftspülung des Sicherheitsbehälters vorgenommen und radioaktive Edelgase mit der Abluft abgelassen worden. Es wurde ebenfalls vermutet, dass auch über das Abwasser zusätzliche Radioaktivität in die Donau abgelassen worden war.

Nachdem Forderungen auftauchten, daraufhin die Inbetriebnahme des im Bau befindlichen Reaktors Ohu-1 (Isar-1) in Frage zu stellen, beauftragte das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen den TÜV Bayern mit der Prüfung, ob ein solcher Vorfall auch bei Ohu-1 oder dem in Betrieb befindlichen AKW Kahl möglich sei. Der TÜV Bayern schloss das aus.

Pläne des Betreibers, Gundremmingen A schnell wieder in Betrieb zu nehmen, wurden vom TÜV allerdings vereitelt. Nachdem während des Stillstandes Haarrisse an den Rohren des Kühlmittelkreislaufes entdeckt und ausgetauscht worden waren, tauchten immer mehr Problemstellen auf.

Gundremmingen Block A – Abschaltung

Demontage, Rückblick und Ausblick

Gundremmingen A ging nicht mehr in Betrieb. Am 26. Mai 1983 wurde die Genehmigung zum Rückbau des Reaktors erteilt. 2005 wurde nach über 20 Jahren Rückbau als letztes großes Bauteil die Bodenpfanne des Reaktordruckgefäßes entfernt; die Betonhülle steht aber noch. Das ehemalige Technikgebäude (ohne das Reaktorgebäude) wird unter dem Namen „Technologiezentrum Gundremmingen A“ zur Behandlung radioaktiver Abfälle und zur Zwischenlagerung genutzt.

Rückbau und Nachnutzung

1974 -1984: AKW Gundremmingen Blöcke B und C : Bauphase

Bei den Atomkraftwerken Gundremmingen B und C handelte es sich um eine sogenannte Doppelblockanlage: zwei benachbarte, baugleiche Blöcke, die teilweise eine gemeinsame Infrastruktur nutzten. Der Bau begann am 20. Juli 1976. Gundremmingen B begann seinen kommerziellen Leistungsbetrieb am 20. Juli, Gundremmingen C am 2. November 1984.

Inspiriert durch die Auseinandersetzungen um das AKW Whyl in Baden-Württemberg und um die norddeutschen Atomanlagen formierten sich in der zweiten Hälfte der 1970er Jahre auch Bürgerinitiativen gegen den Bau der Reaktoren in Gundremmingen. Gemessen an anderen Orten in der Bunderepublik waren die Proteste jedoch weitaus weniger ausgeprägt. Im März 1979 revidierte der Bund Naturschutz Bayern seine Position zur Atomkraft. Die Delegierten beschlossen einstimmig die bedingungslose Ablehnung der Atomenergie. Am 24. Juni 1979 kam es zu einer für Gundremmingen verhältnismäßig großen Aktion. Zwischen 5.000 und 7.000 Menschen demonstrierten in Gundelfingen gegen den Bau der beiden Reaktoren. Bei der Inbetriebnahme 1984 gab es jedoch keine aktive Bürgerinitiative mehr.

Bauphase

1984-2017 bzw. 2021: Laufzeit Blöcke B+C und Widerstand

Laufzeit

Von Beginn an traten in den beiden Reaktorblöcken B und C in Gundremmingen Störfälle auf. Risse in Schweißnähten, Austritt von radioaktivem Wasser aus dem gefluteten Reaktor, verlorene Schrauben im Reaktordruckgefäß, Freisetzungen radioaktiven Edelgases – im Laufe des Betriebs der beiden Anlagen mussten fast 250 meldepflichtige Ereignisse an die Aufsichtsbehörde weitergeleitet werden.

Bei den beiden Blöcken handelt es sich um Siedewasserreaktoren, die noch einmal besonders in der Kritik standen. Im Unterschied zu Druckwasserreaktoren gibt es bei Siedewasserreaktoren nur einen Hauptkreislauf; so gelangt radioaktiv kontaminiertes Wasser auch ins Maschinenhaus und an die Turbinen. Die Steuerstäbe, die zur Regelung und Abschaltung des Reaktors dienen, müssen von unten und gegen die Schwerkraft in den Reaktor gedrückt werden, was ein Störfallmanagement erschweren würde.

Für Aufregung sorgten in der Bayerischen Administration Arbeiten und Stellungnahmen des US-amerikanischen Reaktorphysikers und -ingenieurs Dr. Richard E. Webb über die Möglichkeiten katastrophaler Unfallereignisse in deutschen Atomkraftwerken. Sowohl ein Interview im Deutschen Allgemeinen Sonntagsblatt nach der Katastrophe von Tschernobyl, in dem er die Sicherheit der deutschen AKW infrage stellte, als auch sein Aufsatz im Zusammenhang mit der Genehmigung des Einsatzes von MOX-Brennelementen in Gundremmingen veranlassten die Administration, Argumente zu sammeln, um die wissenschaftliche Reputation von Dr. Webb in Frage stellen zu können.

Betrieb

Widerstand

Die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl hatte auch Auswirkungen auf den Widerstand gegen das AKW Gundremmingen. Bei der Landtagswahl am 12. Oktober 1986 zogen die Grünen zum ersten Mal in den Bayerischen Landtag ein. Mit dem studierten Ökonomen Raimund Kamm aus Augsburg kam jemand ins Parlament, der die Kritik an dem AKW Gundremmingen in den Landtag brachte, später weitergeführt von seiner Frau Christina Kamm.

Mahnwache Gundremmingen

Am 26. April 1989, dem 3. Jahrestag von Tschernobyl, begannen einige Bürger:innen damit, jeden Sonntagnachmittag eine Mahnwache vor dem Tor des AKW durchzuführen und hielten diese Aktion bis zur Stilllegung der Reaktoren mehr als 30 Jahre lang durch. Auch bei den folgenden Auseinandersetzungen um den Einsatz von MOX-Brennelementen und den Bau eines Brennelement-Lagers am Standort spielte die Mahnwache Gundremmingen eine wichtige Rolle, vor allem aber bei den direkten Aktionen gegen den Abtransport bestrahlter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung.

Am 22. Januar 1991 wurden bestrahlte Brennelemente aus Gundremmingen in die Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague transportiert. Mitglieder der Mahnwache Gundremmingen setzten sich aus Protest auf das Werksgleis. Sie wurden wegen versuchter Nötigung angezeigt. Doch sie ließen sich nicht einschüchtern. Am 13. Dezember 1993 demonstrierten sie wieder gegen den Abtransport bestrahlter Brennelemente und begannen, mit Brecheisen und Schraubenschlüssel das Betriebsgleis zu demontieren. Und auch in den Jahren danach kam es zu weiteren ähnlichen Aktionen. In einem Prozess im Juni 1996 vor dem Landgericht Memmingen berücksichtigte der Richter die „edle Motivation“ der Aktivist:innen und verurteilte sie im Juni 1996 „nur“ auf ein bis zwei Monate auf Bewährung. Der Staatsanwalt hatte wesentlich mehr gefordert.

Von Gundremmingen wurde 1997 ein Castor-Behälter mit bestrahlten Brennelementen in das Zwischenlager Gorleben transportiert. Am 3. November 1997 fand der letzte Abtransport bestrahlter Brennelemente in die Wiederaufarbeitungsanlagen La Hague (F) und Sellafield (GB) statt. Etwas mehr als 80 Transporte hatten stattgefunden. Etwa 70 von ihnen wurden von Mitgliedern der Mahnwache Gundremmingen mit Protestaktionen begleitet. Einige wurden wegen gewaltfreier Sitzblockaden verurteilt und saßen mehrere Wochen im Gefängnis. Der allerletzte Abtransport fand 1998 statt, als drei Castor-Behälter in das Zwischenlager Ahaus verbracht wurden.

Mahnwache Gundremmingen

Energiewende atomkraftfreies Schwaben e.V. (EWaS)

Am 24. Oktober 1997 gründete ein gutes Dutzend Umweltschützer:innen die Bürgerinitiative „Energiewende atomkraftfreies Schwaben e.V. (EWaS)“. Sie setzte sich zum Ziel, den Bau eines neuen AKW in Pfaffenhofen zu verhindern, das AKW Gundremmingen stillzulegen und ein Konzept für eine bessere Energiepolitik zu erarbeiten und durchzusetzen.

Energiewende atomkraftfreies Schwaben

Widerstand gegen MOX-Brennelemente in Gundremmingen

Im Januar 1989 beantragte der Betreiber, „Mischoxid“ (MOX)-Brennelemente im AKW Gundremmingen einzusetzen. MOX-Brennelemente stammen aus der sogenannten Wiederaufarbeitung bereits bestrahlter Brennelemente. Nachdem das Projekt „Schneller Brüter“ letztlich gescheitert war, sollte eine neue Verwendung für das im Wiederaufarbeitungsprozess in La Hague (F) und Sellafield (GB) erzeugte Plutonium gefunden und damit Wiederaufarbeitung und Plutoniumwirtschaft legitimiert werden.

MOX-Brennelemente enthalten Plutonium, verändern den Neutronenfluss im Reaktor und erhöhen die Risiken. Sie führen zur Bildung neuer mittel- bis langlebiger Alpha- und Neutronenstrahler, erhöhen damit die Probleme bei der dauerhaften Lagerung der späteren Abfälle und verursachen etwas höhere radioaktive Emissionen.

MOX-Brennelemente wurden in Druckwasserreaktoren bereits eingesetzt. Für den Siedewasserreaktor in Brunsbüttel gab es einen gleichlautenden Antrag. Den beiden Verfahren in Brunsbüttel und Gundremmingen kam für den MOX-Einsatz in Siedewasserreaktoren eine Vorreiterrolle zu.

Nachdem die Pläne im März 1991 öffentlich bekannt wurden, gründete sich das Bündnis „Schutz vor MOX“, das über Jahre hinweg den Widerstand gegen den Einsatz der Brennelemente koordinierte. Rund 40.000 Bürger:innen erhoben Einwendungen gegen das Vorhaben, unterstützt von anderen Bürgerinitiativen und Umweltverbänden. Gleichzeitig fanden auf politischer Ebene im Landtag und auf wissenschaftlicher Ebene umfangreiche Kontroversen statt.

Vom 14.-20. Januar 1993 führte die Genehmigungsbehörde in Augsburg den Erörterungstermin durch. Ein Jahr später, am 28. Januar 1994 wurde die Genehmigung erteilt. Das AKW Brunsbüttel hingegen hatte keine Genehmigung zum Einsatz von MOX-Brennelementen erhalten.

Einsatz von MOX-Brennelementen

Bürgerinitiative „FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V.“

Am 25. Februar 2000 beantragte der Betreiber des AKW Gundremmingen den Bau eines Zwischenlagers für bestrahlte Brennelemente am Standort. Dagegen regte sich Widerstand. Am 2. März 2001 gründeten etwa 50 Bürger:innen die „Bürgerinitiative FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V (FORUM)“. In dieser Bürgerinitiative ging auch der Verein EWaS auf.

Anders als damals beim Bau der Reaktoren lehnte auch ein Landkreis – Heidenheim – den Bau ab. Aus Gundremmingen selbst gab es keinen Widerstand, gehörte die Gemeinde – auf ihre Einwohner:innenzahl bezogen – doch zu den reichsten Gemeinden Bayerns. Am 24. Juni 2001 demonstrierten etwa 2.500 Menschen in Gundremmingen, im Oktober waren es 3.000 bis 4.000. Insbesondere die Gefahr eines terroristischen Angriffs auf das Lager beunruhigte die Menschen, vor allem nach dem Anschlag auf das World Trade Center am 11. September 2001. Gegen die Pläne wurden ca. 76.000 Einwendungen aus Deutschland und 22.000 aus Österreich gesammelt. Der Erörterungstermin dauerte sieben Tage.

Am 19. Dezember 2003 genehmigte das Bundesamt für Strahlenschutz das Zwischenlager in Gundremmingen. Fünf Menschen reichten dagegen, unterstützt vom FORUM, Klagen ein. Im Januar 2006 wurden alle Klagen vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgewiesen und eine Revision ausgeschlossen. Eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht war ebenso erfolglos wie eine 2006 eingereichte Verfassungsbeschwerde. Am 25. August 2006 wurden die ersten Castor-Behälter im Standort-Zwischenlager Gundremmingen eingelagert

FORUM

Widerstand gegen Leistungserhöhung – Rücknahme Antrag

Mehr Erfolg hatte der Protest gegen die Leistungserhöhung in den Atomreaktoren. Am 21. Dezember 2001 hatte die Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH beantragt, die Stromproduktion ausweiten zu dürfen. Dagegen regte sich Widerstand, der nach der Katastrophe von Fukushima und der beschlossenen Abschaltung der beiden Reaktoren für 2017 bzw. 2021 noch stärker wurde. Im Sommer 2013 unterschrieben 20.000 Menschen eine Petition beim Bayerischen Landtag gegen die Leistungssteigerung.

Das Genehmigungsverfahren zog sich hin. Der TÜV Süd bescheinigte 2007, dass keine sicherheitstechnischen Probleme durch eine Leistungssteigerung hervorgerufen werden würden. Die Reaktorsicherheitskommission listete 2008 indessen in einem Fragenkatalog 125 Fragen auf, die ihrer Meinung nach noch geklärt werden müssten. Auch die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) beschied dem TÜV-Gutachten im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMU) ein Jahr später, dass es nicht alle möglichen Ereignisse betrachtet hätte und es eindeutig Nachbesserungsbedarf in den Betrachtungen des TÜV geben würde.

Während das BMU den sicherheitstechnischen Nachweis für die Leistungssteigerung anzweifelte, hielt die Bayerische Staatsregierung an der Leistungssteigerung fest und übersandte im Juni 2012 einen Genehmigungsentwurf an die Bundesatomaufsicht.

Im Dezember 2013 zog der Betreiber seinen Antrag zurück. Erstaunlich jedoch die Begründung: nicht Sicherheitsaspekte, sondern die „ablehnende Haltung der Bayerischen Staatsregierung“ hätte ihn dazu veranlasst.

Leistungserhöhung

2017 Abschaltung Block B, 2021 Abschaltung Block C

Auf beide Anlagen wurden Reststrommengen von den AKW Biblis A und B und dem AKW Esenshamm/Unterweser übertragen. Ohne Übertragung der Strommengen hätten beide Reaktoren früher abgeschaltet werden müssen. Gundremmingen B wurde am 31.12.2017 und Gundremmingen C am 31.12.2021 stillgelegt. Gundremmingen C war der letzte Siedewasserreaktor, der in Deutschland noch betrieben wurde.

Bereits am 11.12.2014 stellte der Betreiber einen Antrag auf Stilllegung und vollständigen Rückbau des AKW Gundremmingen B und am 31.07.2019 einen Antrag auf Stilllegung und vollständigen Rückbau des AKW Gundremmingen C. Da es sich um eine Doppelblockanlage handelt, sind die Rückbauarbeiten und damit auch die Anträge nicht scharf voneinander zu trennen. Die Genehmigungen wurden 2019 und 2021 erteilt.

Stilllegung