Atomgesetz

Am 31. Oktober 1957 ging der erste Atomreaktor in der BRD in Betrieb, der Forschungsreaktor FRM in Garching bei München. Am 1. Januar 1960 trat das Atomgesetz in Kraft, jedoch wurde erst im Zuge der vierten Novellierung des Atomgesetzes am 31.10.1976 ein Regelwerk für den Bau und Betrieb von Endlagern geschaffen.

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