Nicht mehr als 1 Kilometer Abstand zur Grenze zur BRD wurden ab 1971 radioaktive Abfälle der DDR in ein altes Salzbergwerk eingelagert. Mit juristischen Schachzügen wurde 1990 aus dem DDR-Lager ein gesamtdeutsches Atommülllager ohne Planfeststellungsverfahren und ohne Langzeitsicherheitsnachweis. Bis 1991 wurden 14.432 m³ schwach- und mittelradioaktive Abfälle sowie 6.617 Strahlenquellen aus DDR-Produktion eingelagert. Vom 13.01.1994 bis zum 26.09.1998 lagerte das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) weitere 22.321 m³ aus der gesamten Bundesrepublik ein.
Bereits 1990 erstellte die Gruppe Ökologie die erste Schwachstellenbetrachtung für das ERAM. Auch Morsleben droht einzustürzen und abzusaufen. Trotzdem will der Betreiber nicht nur die „endgelagerten“ sondern auch die illegal zwischengelagerten Strahlenquellen und ein Radiumfass in Morsleben belassen und die Grube verschließen. (Die Strahlenquellen und das Radiumfass zusammen machen etwa die Hälfte des radioaktiven Inventars in Morsleben aus.) Da die natürlichen Gegebenheiten wie Mächtigkeit, Stabilität und Trockenheit des Salzstockes für einen Langzeitsicherheitsnachweis nicht ausreichen, erklärte das BfS kurzerhand, den Atommüll mittels künstlich errichteter Bauwerke von der Biosphäre abschirmen zu wollen.
Die Stilllegungsunterlagen des BfS wurden von der Entsorgungskommission geprüft und als nicht ausreichend bewertet. Die Pläne entsprächen nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik, die Sicherheitsberechnungen seien zu spekulativ und weder abdeckend noch ausreichend konservativ. Die geforderte Überarbeitung der Pläne – so der heutige Betreiber, die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) – werde mindestens bis 2029 dauern.
Weiterführende Webseiten:
- Genehmigungsbehörde : Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
- Betreiber : Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
- Ehemaliger Betreiber: Unterlagen des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) bis 2017
