Insbesondere auf Betreiben des Bundeslandes Niedersachsen wurde im Nachgang zur Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes eine „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ (Endlagerkommission) eingerichtet. Aufgabe der Kommission war es, Grundsatzfragen zur Entsorgung radioaktiver Abfälle, die für die Endlagersuche relevant sind, zu untersuchen und zu bewerten. Darüber hinaus sollte sie das eben verabschiedete Standortauswahlgesetz prüfen und gegebenenfalls Änderungsvorschläge erarbeiten. Die Kommission nahm am 10. April 2014 ihre Arbeit auf und präsentierte am 5. Juli 2016 ihren Abschlussbericht. Ein Jahr später verabschiedete der Bundestag auf Basis der Empfehlungen der Kommission eine novellierte Fassung des Standortauswahlgesetzes.
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