Sollte nicht in Gorleben ein Endlager gebaut werden?

Bereits 1977 wurde der Salzstock Gorleben im Landkreis Lüchow-Dannenberg in Niedersachsen als Standort für Endlager für hochradioaktive Abfälle benannt. Eine vergleichende Standortsuche nach einem bestmöglichen Ort hatte nicht stattgefunden. Vom 28. März bis 3. April 1979 fand in Hannover das Gorleben-Hearing „Rede-Gegenrede“ statt. Die Niedersächsische Landesregierung hatte über 60 Fachleute aus der Wissenschaft, darunter 25 kritische Wissenschaftler(innen) eingeladen.

Während die Öffentlichkeit zum Hearing nicht zugelassen war, starteten engagierte Bürger:innen am 25. März einen Protesttreck aus Gorleben. Zentrale Forderung war die Aufgabe des Standortes Gorleben für ein Nukleares Entsorgungszentrum (NEZ). Am 28. März ereignete sich in dem US-amerikanischen Atomkraftwerk Three Miles Island in Harrisburg eine Reaktorkatastrophe mit teilweiser Kernschmelze. Unter diesem Eindruck wuchs der „Gorleben-Treck“ auf 100.000 Menschen bei der Abschlusskundgebung am 31. März in Hannover an und hatte – neben den Argumentationen der kritischen Wissenschaft beim Gorleben-Hearing – auch Einfluss auf die Entscheidung der Niedersächsischen Landesregierung, eine Wiederaufarbeitungsanlage aus dem Plan für das NEZ herauszunehmen.

Geblieben war jedoch neben der Errichtung eines Zwischenlagers für radioaktive Abfälle und bestrahlte Brennelemente der Plan, hochradioaktive Abfälle im Salzstock Gorleben endzulagern. In den folgenden Jahrzehnten gab es heftige gesellschaftliche Auseinandersetzungen und erhebliche wissenschaftliche Kritik an dieser Standortbenennung. 2010 bis 2013 beschäftigte sich ein Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages mit der Standortbenennung zu Gorleben.

Trotzdem hielten die Bundesregierungen und der damalige Betreiber, das Bundesamt für Strahlenschutz, bis zur Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes im Jahr 2013 an Gorleben als einziger Option für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle fest.

Erst im Zuge des Zwischenberichts Teilgebiete im Jahr 2020 wurde der Salzstock Gorleben-Rambow durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) aus der weiteren Standortsuche ausgeschlossen, weil er den Mindestanforderungen nicht genügt.

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