Im Standortauswahlgesetz wurde festgelegt, dass das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE) die Öffentlichkeitsbeteiligung zu organisieren hat. Das Nationale Begleitgremium soll als Unabhängige das Standortauswahlverfahren und die Umsetzung der Öffentlichkeitsbeteiligung begleiten mit dem Ziel, Vertrauen in die Verfahrensdurchführung zu schaffen.
In jeder zur übertägigen Erkundung vorgeschlagenen Standortregion richtet das BaSE eine Regionalkonferenz ein, die von einer Geschäftsstelle des BaSE unterstützt wird. Die Regionalkonferenz besteht jeweils aus einer Vollversammlung und einem Vertretungskreis. Die Vollversammlung besteht aus Personen aus den betroffenen bzw. den angrenzenden Regionen. Diese wählen einen Vertretungskreis, bestehend zu je einem Drittel aus Bürger:innen der Vollversammlung, Vertreter:innen der kommunalen Gebietskörperschaften der Standortregion sowie Vertreter:innen gesellschaftlicher Gruppen; er soll die Anzahl von 30 Teilnehmenden nicht überschreiten.
Den Regionalkonferenzen übergeordnet, wird eine bundesweite „Fachkonferenz Rat der Regionen“ eingerichtet, zu der die Regionalkonferenzen Delegierte entsenden.
Die Regionalkonferenzen erhalten Gelegenheit zu Stellungnahmen, dürfen eine Nachprüfung beauftragen, sollen die Öffentlichkeit informieren, Konzepte zur Förderung der Regionalentwicklung erstellen und bei der letztendlichen Standortvereinbarung beteiligt werden. Scheidet eine Region aus dem Verfahren aus, wird die Regionalkonferenz aufgelöst.
