Standortauswahlgesetz

Nach Vorlage des Berichtes des AkEnd dauerte es weitere 11 Jahre, bis mit dem Standortauswahlgesetz vom 23.07.2013 ein Regelwerk zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle verabschiedet wurde. Im Anschluss wurde im Bundestag eine Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfälle eingerichtet, die die eben beschlossenen Regelungen des Standortauswahlgesetzes noch einmal diskutierte.

Für schwach- und mittelradioaktive Abfälle existiert ein solches Regelwerk Stand November 2026 immer noch nicht.

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