Soll es nur ein Endlager geben oder mehrere?

Im Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern zur Entsorgung der Kernkraftwerke vom 28. September 1979 wurde vereinbart, das laufende Planfeststellungsverfahren für ein Endlager im Salzstock Gorleben fortzuführen und auf alle in Betracht kommenden Endlagerarten auszudehnen. Im Bericht der Bundesregierung zur Entsorgung der Kernkraftwerke und anderer kerntechnischer Einrichtungen vom 30.08.1983 heißt es: „Als Endlager für schwach-, mittel- und hochradioaktive Abfälle ist der Salzstock Gorleben vorgesehen. […] Daneben ist in der ehemaligen Eisenerzgrube Konrad ein weiteres Endlager für schwachradioaktive Abfälle und Abfälle aus der Beseitigung kerntechnischer Einrichtungen vorgesehen.“

Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zu Schacht KONRAD und der gleichzeitigen Verzögerung bei der Erkundung des Salzstocks Gorleben änderte sich das Konzept. Der Atommüll wurde unterschieden in „gering wärmeentwickelnde Abfälle“ die nach Schacht KONRAD gebracht werden sollten und „wärmeentwickelnde Abfälle“, für die Gorleben in Betrieb genommen werden sollte.

Nach der Bundestagswahl 1998 wurde das Konzept für die dauerhafte Lagerung aller Arten radioaktiver Abfälle wiederum geändert. Für einen Zeitraum von zwei Jahren galt, dass alle Arten radioaktiver Abfälle an einen einzigen Standort verbracht werden sollten. Mit der politischen Einigung auf Schacht KONRAD im Atomkonsens mit den Energieversorgungsunternehmen verschwand diese Strategie wieder in den Schubladen, und die Regierung kehrte zur „Zweiteilung“ der Abfälle zurück.

Inzwischen spricht das Nationale Entsorgungsprogramm von einem weiteren notwendigen Standort für alle gering wärmeentwickelnden Abfälle, die nicht in Schacht KONRAD eingelagert werden können. Ob dieses weitere Endlager am selben Standort der hochradioaktiven Abfälle oder an einem anderen errichtet werden soll, will die Bundesregierung erst in den 2050er Jahren oder später entscheiden.

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