Schacht KONRAD ist ein altes Eisenerzbergwerk das als Endlager für schwach und mittelradioaktive Abfälle nachgenutzt werden soll. Die Voruntersuchungen starteten 1976, der Planfeststellungsantrag wurde am 31.08.1982 eingereicht.
Von 1991 bis 1998 griffen Bundesumweltminister Töpfer und Bundesumweltministerin Angela Merkel mehrmals entscheidend per bundesaufsichtlicher Weisung in das KONRAD-Verfahren ein. 1999 beteuerten sowohl Bundesumweltminister Trittin als auch Landesumweltminister Jüttner öffentlich, dass Schacht KONRAD nicht genehmigungsfähig sei. Trotzdem stoppten sie das Projekt nicht, sondern schoben sich gegenseitig die Verantwortung zu. Im Konsensvertrag der rot-grünen Bundesregierung mit den Energiekonzernen am 14.06.2000 wurde die Genehmigung von Schacht KONRAD festgeschrieben.
Am 25.05.2002 wurde Schacht KONRAD genehmigt für 303.000 m3 radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. Sowohl die Menge der einzelnen Radionuklide als auch von 94 wassergefährdenden Stoffen ist begrenzt. Längst ist klar, dass aufgrund dieser Begrenzungen nicht einmal die Hälfte der angefallenen und anfallenden Abfälle mit „geringer Wärmeentwicklung“ in Schacht KONRAD eingelagert werden könnten, sollte er tatsächlich in Betrieb gehen. Außerdem entspricht das Projekt in keiner Weise dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik.
Die Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle wurden seit 1983 nicht aktualisiert. Konkret heißt dies, dass nach derzeitiger Rechtslage Einzelpersonen durch die radioaktiven Abfälle, die in Schacht KONRAD eingelagert werden sollen, im Nachweiszeitraum mit einer effektiven Jahresdosis von 300 Mikrosievert/Jahr belastet werden dürfen. (Dies gilt für alle Entwicklungen, die Unterscheidung in „zu erwartende“ und „abweichende“ gibt es hier nicht.) Bei Schacht KONRAD darf somit eine deutlich höhere Strahlung als durch ein Lager mit hochradioaktiven Abfällen austreten. Die Langzeitsicherheitsberechnungen haben ergeben, dass dieser Wert auch mit 260 Mikrosievert/Jahr nahezu ausgeschöpft wird.
Seit 2007 wird die alte Eisenerzgrube zum Atommülllager umgebaut. 2013 sollte sie in Betrieb gehen, inzwischen ist von Anfang der 2030er Jahre die Rede. Im Oktober 2024 reichten die Umweltverbände BUND und NABU Klage auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses ein. Im April 2025 berichteten das Magazin Plusminus und die Tagesschau, dass nach geltender Rechtslage keine Einlagerung von Atommüll in Schacht KONRAD erfolgen könne, da die Bestimmungen der wasserrechtlichen Erlaubnis nicht eingehalten würden.
Weiterführende Webseiten:
- Betreiber: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
- Ehemaliger Betreiber: Unterlagen des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) bis 2017
